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Braille-Schrift: Warum haben die Verpackungen Pocken?

Bei den Pocken handelt es sich um die sogenannte Braille-Schrift. Dies sind Punktschriftsymbole die, zum Lesen für blinde Menschen, mit den Fingern ertastet werden können.  Heute sind sie in vielen Bereichen zu finden,  z. B. auf Tastaturen von Geldautomaten, in Aufzügen oder auch auf den Verpackungen von Arzneimitteln.

Auf Arzneimittelverpackungen ist die Kennzeichnung, um eine eindeutige Identifizierung durch blinde Personen zu gewährleisten, Pflicht. Es muss der Medikamentenname und die Wirkstoffstärke, sofern es mehrere Stärken gibt, in Blindenschrift angegeben sein. Zusätzlich kann der Hersteller weitere Angaben machen, z. B. die Darreichungsform oder das Verfalldatum.

Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht sind Desensibilisierungsmittel, homöopathische Arzneimittel, und Arzneimittel, die ausschließlich vom Arzt oder medizinischen Personal angewendet werden, z. B. Impfstoffe oder Infusionslösungen. Für kleinvolumige Verpackungen, auf denen nicht ausreichend Platz vorhanden ist, gibt es Sonderregelungen.

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