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Landesapothekerverband verhindert patientenorientierte Versorgung der Gemeinde

DocMorris muss aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die erste Videoberatung mit Arzneimittelabgabe im baden- württembergischen Hüffenhardt mit sofortiger Wirkung vorläufig schließen. Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg e. V. erwirkte heute vor dem Landgericht Mosbach ein Urteil gegen die Interessen der Gemeinde Hüffenhardt und ihrer Einwohner – aber im Sinne der wirtschaftlichen Interessen ihrer eigenen Mitglieder. Die bereits anhängige Klage von DocMorris beim Verwaltungsgericht in Karlsruhe gegen eine Verfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe bleibt von der heutigen Entscheidung unberührt.

„DocMorris steht seit jeher für mehr Wettbewerb und innovative Lösungen im Apothekenmarkt, wie unsere Videoberatung mit Arzneimittelabgabe zeigt. Wir hatten uns daher eine Rechtsprechung im Sinne der Einwohner Hüffenhardts erhofft. Das Urteil erschwert es, die Situation in ländlichen Regionen zu verbessern und die Chancen der Digitalisierung als Lösung zu begreifen“, so Olaf Heinrich, Vorstandsvorsitzender bei DocMorris. 

Aufgrund der zwischenzeitlichen Schließung des Services durch das Regierungspräsidium in Karlsruhe hat DocMorris bereits beim Verwaltungsgericht in Karlsruhe Klage erhoben. Dieses Verfahren läuft noch. Die Versandapotheke möchte elementare Rechtsfragen zu alternativen und digitalen Versorgungskonzepten klären lassen, die für die künftige Arzneimittelversorgung speziell in ländlichen Regionen von großer Bedeutung sind. 

Nach der Schließung der ortsansässigen Apotheke zum 31. März 2015 konnten sich die Einwohner Hüffenhardts seit dem 21. April 2017 durch die eHealth-Lösung von DocMorris wieder vor Ort umfassend von den pharmazeutischen Fachkräften der Versandapotheke beraten lassen sowie ihre benötigten Medikamente direkt bestellen und  über das Abgabeterminal sofort mitnehmen. Viele Hüffenhardter haben das neue Angebot inzwischen getestet und sehen das Abgabeterminal mit Videoberatung als gute Alternative und Bereicherung für die pharmazeutische Beratung und die Versorgung mit Arzneimitteln vor Ort. Für die Gemeinde und den Bürgermeister ist die digitale Lösung ein erwünschter Beitrag zur Sicherung der Daseinsvorsorge der Menschen.

Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg sowie mehrere Apotheken leiteten allerdings umgehend rechtliche Schritte gegen das innovative Versorgungsangebot ein. Obwohl der Gemeinde seitens der Apotheker keine eigene Lösung für die bestehende pharmazeutische Versorgungslücke angeboten wurde, verhinderte der Verband gerichtlich nun auch die gefundene Alternative des Bürgermeisters mit der Versandapotheke DocMorris. Bis zur Entscheidung der nächsten Instanz muss die Videoberatung mit Arzneimittelabgabe daher geschlossen bleiben. Den Einwohnern bleibt bis dahin nur die Hoffnung, dass die inzwischen eingerichtete Rezeptsammelstelle – ein Briefkasten – dauerhaft und kostenlos erhalten bleibt. Denn diese ist laut Landesapothekenkammer nicht „gewinnträchtig“ und nur zeitlich befristet. 

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